Götzendorf im Spiegel der
Geschichte
Älteste Urkunden
Nachdem sich „Getzendorf“ zu einer funktionierenden
Dorfgemeinde entwickelt hatte, sollen hier drei der
ältesten und gleichfalls interessantesten Urkunden aus
dem 16. und 17. Jahrhundert inhaltlich vorgestellt
werden.
Ein Streit zwischen der „Gemeind zu Getzendorf“ und dem
Bauern Michael Nagengast entbrennt 1582 wegen eines
Gartenzauns, den dieser dickköpfige Götzendorfer zu weit
von seinem Anwesen weg auf Gemeindegrund setzte.
Auch die „geschworenen Steinesetzer“, welche die
strittige Grenze überprüfen und neu vermarken, können
besagten Götzendorfer nicht zu einem zurückrücken
erweichen. Schließlich wendet sich die „Gemeind“ an den
„Ambtmann zum Senftenberg“. Nachdem aber Michael
Nagengast des „Amtsmanns Befehl bis uff diese Stund
nicht nachkommen“, sucht man sein Recht bei der höchsten
Instanz, nämlich beim „hochwürdigen Fürsten unseres
gnädigen Herrn zu Bamberg“ mit der Begründung, der
strittige Zaun stehe in der „Krumm“ (Krümmung) zu weit
„uff die Gemeind“.
Nach einem Vertrag vom 5. Juli 1582, gesiegelt und
unterschrieben vom fürstbischöflichen Kanzler, wir der
Streit endgültig geschlichtet, der Zaun zurückgesetzt
und der Dorffrieden wieder hergestellt.
In dieser Zeit kam der Schäferei in den Eggerbachdörfern
eine große wirtschaftliche Bedeutung zu. Die
Hinterbliebenen des verstorbenen Hofbauern (ein Pächter,
der hier den größten Hof seines Grundherrn gegen eine
Geldsumme bewirtschaftete) verweigern den Götzendorfern,
mit ihren Schafen auf die zu diesem Hof gehörenden
Grundstücke zu treiben.
In einer Urkunde vom 13. Dezember 1583 wird der
Beschwerde „der Gemeind zu Getzendorf“ entsprochen und
auf die althergebrachten Rechte verwiesen:
Alle in der Gemarkung brachliegenden Felder dürfen
beweidet werden, auch die des verstorbenen Hofbauern
Hans Mathesen. Ausgenommen vom Umtrieb bleiben die
„jungen Schrött“ (junge Triebe im Stockholz), die „Wiesmathen“
und die „Artfelder“ (bewirtschaftete Felder).
Ein strittiges und vor allem für die Eggolsheimer
Gemüter erregendes Thema beinhaltet eine Urkunde aus dem
Jahre 1612: „Das Bier bräuen und schenken im Amt
Eckoltsheimb betreffend.“ (Das frühere Amt Eggolsheim
umfasste ungefähr den Landstrich, der innerhalb der
Grenzorte Buckenhofen, Hirschaid, Hochstall, Oberngrub,
Drosendorf und Rettern liegt.)
So ergeht an den Amtmann zum Senftenberg, der schon seit
1525 nach der Zerstörung der Burg Senftenberg seinen
Amtssitz nach Eggolsheim verlegt hatte, die Beschwerde,
dass der Götzendorfer Thomas Beck sich unterstanden
habe, „neuerlich und in unbefugter Weis des
Wirtschafttreibens“.
Diesen Frevel nimmt der Amtmann zum Anlaß, darauf
hinzuweisen, dass nur „alte Erbschenk und Breustatten“
das Schankrecht hätten und „solche und dergleichen
Neuerungen und unbefugtes Wirtschaftstreiben“
unverzüglich abzuschaffen seien. Mit Nachdruck wird
darauf verwiesen, dass bei erneuten Verstößen der
Fürstbischof „unterthenig“ zu verständigen sei. Der
adelige Amtmann Onofried von Pollheim, welcher auch den
Titel eines „Raths, Hofmarschalls“ und „Pfleger von
Giech“ innehatte, droht als Strafen an: „das Getränk
abpfänden, zu Gelt machen (d.h. das Bier zu verkaufen)
und solches neben anderen Umbgelt (d.h. als Steuer) zu
berechnen.“
Welche Strafe nun Thomas Beck traf, erfahren wir nicht.
Möglicherweise kamen die Götzendorfer selbst einer
Pfändung des verbotenen Gebräus zuvor!